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Die Kompetenz in Kalium und Magnesium

AGBs

Allgemeine Verkaufsbedingungen / Inland

Allgemeine Verkaufsbedingungen / Export

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen / Inland

Für unsere Lieferungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Bedingungen gelten im vorgenannten Umfang auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.

 

2. Preise
Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung unsere Preise für das zu liefernde Produkt allgemein ändern, so sind wir berechtigt, den am Liefertag gültigen Preis anzuwenden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

 

3. Produktangaben
Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind.

 

4. Verladung, Lieferung
4.1 Bei Verladung ab Werk, Lager oder Versandstelle ist das dort ermittelte Nettogewicht maßgebend.

 

4.2 Lieferzeiten gelten grundsätzlich als freibleibend.

 

4.3 Bei vereinbarter Lieferstellung frachtfrei benannter Bestimmungsort (CPT) geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe der Ware an den Frachtführer an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erfolgte. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.

 

5. Verpackung
Wir liefern unsere Waren in unseren standardisierten Packmitteln.

 

6. Verzug
6.1 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des im Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden Basiszinssatzes zzgl. acht Prozentpunkten, mindestens jedoch 9 % zu verlangen.

 

6.2 Eine Rechnung gilt spätestens drei Tage nach dem Rechnungsdatum als zugegangen.

 

7. Beratung und Auskunft
Beratung leisten wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Forschungsarbeiten und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind unverbindlich, sie stellen insbesondere keine Garantien im Sinne von § 444 BGB dar. Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

 

8. Mängelansprüche
8.1 Beanstandungen wegen Mängeln sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware – schriftlich bei uns geltend zu machen.

 

8.2 Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern oder die Ware umtauschen. Ist uns ein Umtausch nicht möglich oder die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir nach Wahl des Käufers die Ware zurücknehmen oder einen Preisnachlass einräumen.

 

9. Haftung
9.1 Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im gleichen Umfang haften wir für Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

 

9.2 Unsere Haftung ist in jedem Fall beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.

 

10. Verjährung
Mängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Kaufsache.

 

11. Höhere Gewalt
Alle Ereignisse und Umstände, deren Verhinderung nicht in unserer Macht liegt, wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, unvermeidliche Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei unseren Vorlieferanten vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als drei Monate, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

12. Aufrechnung, Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte; Sicherheiten
12.1 Die Aufrechung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten wegen anderer als unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen bedürfen unserer Zustimmung.

 

12.2 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

 

13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.

 

13.2 Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer; die Verwahrung erfolgt unentgeltlich.

 

13.3 Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Verhältnis unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe unserer dann noch offenen Forderungen an uns ab.

 

13.4 Auf unser Verlangen hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß 13.3 an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

 

13.5 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Dies gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die eine pünktliche Zahlung gefährden. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer uns bereits jetzt den ungehinderten Zugang zur Ware Zwecks Herausnahme.

 

13.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 15 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

14. Incoterms®
Für die Interpretation von Handelsklauseln findet die bei Vertragsschluss aktuellste Fassung der lncoterms® Anwendung.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort der Leistungen des Käufers ist Kassel. Ist der Käufer Vollkaufmann, ist Gerichtsstand Kassel oder – nach unserer Wahl – der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.

 

Kassel, März 2011

 

K+S KALI GmbH
Allgemeine Verkaufsbedingungen / Inland

 

Sitz der Gesellschaft ist Kassel, HRB 7452 AG Kassel
Aufsichtsratsvorsitzender: Norbert Steiner
Geschäftsführer: Dr. Ernst Andres, Dr. Ralf Diekmann, Steffen Kirchhof

 

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Allgemeine Verkaufsbedingungen / Export

Für unsere Lieferungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Die Bedingungen gelten im vorgenannten Umfang auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

1. Angebot und Annahme
Die Angebote des Verkäufers sind nicht bindend, sondern als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, dem Verkäufer ein Kaufangebot zu machen.

 

2. Preise
Sollte der Verkäufer in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung seine Preise für das zu liefernde Produkt oder die Zahlungsbedingungen allgemein ändern, so ist der Verkäufer berechtigt, die am Liefertag gültigen Preise oder Zahlungsbedingungen anzuwenden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

 

3. Lieferstellung, Transportschäden
3.1 Bei Verladung ab Werk, Lager oder Versandstelle ist das dort ermittelte Nettogewicht maßgebend.

 

3.2 Lieferzeiten gelten grundsätzlich als freibleibend.

 

3.3 Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Einzelvertrag festzulegenden Handelsklauseln, für deren Auslegung die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Anwendung finden.

 

3.4 Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an den Verkäufer innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.

 

4. Gesetze des Importlandes
Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften für die Einfuhr, Lieferung, Lagerung und Verwendung der vom Verkäufer gelieferten Waren im Bestimmungsland der Lieferung ist der Käufer verantwortlich.

 

5. Zahlungsverzug
Das Ausbleiben der Kaufpreiszahlung bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz des obersten Bankinstituts des Landes zu verlangen, in dessen Währung fakturiert wurde.

 

6. Beratung
Der Verkäufer berät nach bestem Wissen aufgrund seiner Forschungsarbeiten und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind unverbindlich. Sie befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

 

7. Gewährleistung
7.1 Der Käufer hat dem Verkäufer die Vertragswidrigkeit der Ware, soweit sie durch zumutbare Untersuchungen festgestellt werden kann, innerhalb von 2 Wochen unter genauer Bezeichnung der Art und des Ausmaßes der Vertragswidrigkeit schriftlich anzuzeigen.

 

7.2 Der Käufer kann die Aufhebung des Vertrages oder eine Herabsetzung des Kaufpreises erst dann verlangen, wenn die vom Verkäufer angebotene Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt ist.

 

8. Haftung
Ein Schadenersatzanspruch steht dem Käufer nur zu, wenn die Vertragswidrigkeit vom Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

 

9. Höhere Gewalt
Alle Ereignisse und Umstände, deren Verhinderung nicht in der Macht des Verkäufers liegt, wie z. B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, Verfügungen von hoher Hand, entbinden den Verkäufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten des Verkäufers vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

10. Aufrechnung, Leistungsverweigerungsrecht
Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts ist nur bei Vorliegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zulässig.

 

11. Zugang von Erklärungen
Anzeigen und sonstige Erklärungen, die einer Partei gegenüber abzugeben sind, werden wirksam, wenn sie dieser Partei zugehen. Ist eine Frist einzuhalten, muss die Erklärung innerhalb der Frist zugehen.

 

12. Erfüllungsort
Unabhängig von dem Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente ist Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers der Sitz des Verkäufers.

 

13. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

 

14. Gerichtsstand, maßgebliches Recht
14.1 Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers oder – nach Wahl des Verkäufers – der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.

 

14.2 Auf das Vertragsverhältnis finden die Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 (CISG) über Verträge über den internationalen Warenkauf Anwendung. Soweit sich diesem keine Regelung entnehmen lässt, gilt das am Sitz des Verkäufers geltende Recht.

 

Kassel, Januar 2007

 

K+S KALI GmbH
Allgemeine Verkaufsbedingungen / Export

 

Sofern dem Kunden diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen/Export außer in der Sprache, in der der Vertrag abgeschlossen wird („Vertragssprache“), auch in seiner Landessprache bekannt gemacht werden, geschieht dies nur zur Erleichterung des Verständnisses. Bei Auslegungsunterschieden gilt der in der Vertragssprache abgefasste Text.

 

Sitz der Gesellschaft ist Kassel, HRB 7452 AG Kassel
Aufsichtsratsvorsitzender: Norbert Steiner
Geschäftsführer: Dr. Ernst Andres, Dr. Ralf Diekmann, Steffen Kirchhof

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